Der SiGeKo nach BaustellV - das unbekannte Wesen
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Der SiGeKo nach BaustellV, das unbekannte Wesen?
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig werden, muss gesetzlich vorgeschrieben ein Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz vom Bauherrn gestellt werden, bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen!
Dumm nur, dass das (fast) niemand weiß, zumindest im Privatbereich!
Es wird Zeit, etwas Licht in diese Grauzone zu werfen und für Sie etwaige Haftungsrisiken auszuschließen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Hier der Link zur Baustellen-Verordnung §3, in dem der SiGeKo explizit benannt wird:
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__3.html
Brandaktuell:
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Außerdem:
Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
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