aktuelle Entscheidung: Arbeitnehmer möchte Segelurlaub
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Entscheidung: LAG Niedersachsen, 31.05.2024 – 14 Sa 618/23.
Hier sind die wichtigsten Punkte des Falls:
- **Arbeitsverhältnis**: Kläger war seit Juli 2020 als Außendienstmitarbeiter angestellt.
- **Kündigung**: Beklagte kündigte zum 31.03.2023, Kündigungsschutzverfahren endet durch Anerkenntnis des Arbeitnehmers
- **Krankmeldung**: Kläger meldete sich ab dem 02.05.2023 krank, wollte ursprünglich Segelurlaub im Juni 2023.
- **Urlaubsstreit**: Streit um Urlaub und Aufforderung zur Gewährung
- **Kündigung**: Kläger kündigt selbst
- **Ansprüche**: Kläger forderte Lohnfortzahlung, Zielerreichungsprämie und Urlaubsabgeltung.
- **Urteil**: Lohnfortzahlung abgelehnt wegen erschüttertem Beweiswert der Krankschreibung; Urlaubsabgeltung gewährt, Zielerreichungsprämie abgelehnt.
Artikel:
- Urlaubsanspruch 2024- was ist zu beachten?
- Freistellung nach Kündigung?
- fristlose Kündigung und Sperrzeit
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