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Was macht die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, Isabell Rausch-Jarolimek?
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Seit mittlerweile 70 Jahren gibt es die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, früher war sie unter dem Namen „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ bekannt. Was heute indiziert wird, hat mit der Auswahl in den Anfängen nur noch wenig zu tun. In den 50er und 60er Jahren waren es bspw. Gesellschaftspielchen, die einen etwas frivolen Charakter hatten oder bei denen es Zweideutigkeiten gab, die auf dem sogenannten Index landeten.
Später kamen auch Filme dazu, bei denen man heute sagen würde: „Was ist das Problem?“
Damals war es tatsächlich so, dass man Jugendliche in ihrem Reifeprozess beeinträchtigt oder sogar gefährdet sah. Der legendäre „Index“ ist heute nicht mehr die einzige Aufgabe der Bundeszentrale, sie handelt auch im Auftrag des Jugendschutzgesetzes. Mit der Novellierung des Gesetzes 2021 wurden größere Internetdienste – vor allem Online-Plattformen und Messenger-Dienste – erstmals gesetzlich in die Pflicht genommen, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzurichten. Diese Maßnahmen zu überprüfen, zählt zu den neueren Aufgaben der BzKJ und damit auch zu den Aufgaben von Isabell Rausch-Jarolimek. Sie ist die Leiterin des Referats „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Kommunikation“ bei der Bundeszentrale und möchte das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche machen.
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WEITERE INFOS
Website der „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutzes“ (BzKJ) Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutzes
Heise Bericht „Auflagen für Online-Plattformen: Das neue Jugendschutzgesetz in der Kritik“ (06/2021) Zum Bericht
SPIEGEL Geschichte über Verbotene Klassiker (2009) Zum Artikel
Beschreibung Ablauf Indizierungsverfahren (BzKJ) Zum Ablauf
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HILFEANGEBOTE:
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530 – anonym und kostenfrei
95 odcinków
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Später kamen auch Filme dazu, bei denen man heute sagen würde: „Was ist das Problem?“
Damals war es tatsächlich so, dass man Jugendliche in ihrem Reifeprozess beeinträchtigt oder sogar gefährdet sah. Der legendäre „Index“ ist heute nicht mehr die einzige Aufgabe der Bundeszentrale, sie handelt auch im Auftrag des Jugendschutzgesetzes. Mit der Novellierung des Gesetzes 2021 wurden größere Internetdienste – vor allem Online-Plattformen und Messenger-Dienste – erstmals gesetzlich in die Pflicht genommen, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzurichten. Diese Maßnahmen zu überprüfen, zählt zu den neueren Aufgaben der BzKJ und damit auch zu den Aufgaben von Isabell Rausch-Jarolimek. Sie ist die Leiterin des Referats „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Kommunikation“ bei der Bundeszentrale und möchte das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche machen.
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Website der „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutzes“ (BzKJ) Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutzes
Heise Bericht „Auflagen für Online-Plattformen: Das neue Jugendschutzgesetz in der Kritik“ (06/2021) Zum Bericht
SPIEGEL Geschichte über Verbotene Klassiker (2009) Zum Artikel
Beschreibung Ablauf Indizierungsverfahren (BzKJ) Zum Ablauf
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