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Follow the Rechtsstaat Folge 65

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mit Kristina Schröder: Corona-Krise und Selbstbestimmungsgesetz

Kristina Schröder war von 2002 bis 2017 Bundestagsabgeordnete der CDU und von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie ist heute als Unternehmensberaterin und Publizistin tätig. Meinungsfreudig vor allem in der Corona-Krise, aber auch zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung.

Im Gespräch mit Niko Härting berichtet sie von „Störgefühlen“, die sie bereits zu Beginn der Corona-Krise hatte, als Schulen geschlossen wurden und über lange Zeit geschlossen blieben. Die lange anhaltende Schließung der Schulen hält Schröder bis heute für einen gravierenden Fehler der Politik. Enttäuscht hat Schröder insbesondere auch das Bundesverfassungsgericht, das sich während der gesamten Corona-Zeit weigerte, der Politik „rote Linien“ zu markieren. Dies obwohl es zu Grundrechtsbeschränkungen kam, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig waren.

Kristina Schröder kritisiert die verbreitete Geringschätzung der Freiheitsrechte und die zunehmende Tendenz, Grundrechte einem vermeintlichen oder tatsächlichen kollektiven Gut unterzuordnen. Sie befürchtet, dass sich diese Tendenz beispielsweise bei der Klimapolitik fortsetzt, und setzt sich für eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Zeit ein.

Die Chancen, kurzfristig durch Einsetzung einer Enquetekommission oder auf ähnliche Weise eine Aufarbeitung zu betreiben, stehen nicht gut. Mit Ausnahme der FDP haben die Regierungsparteien die Corona-Politik der seinerzeitigen Großen Koalition mitgetragen. Dies gilt selbstverständlich auch für Kristina Schröders Partei, die CDU.

Im zweiten Teil des Podcasts (ab Minute 21:47) geht es um das geplante Selbstbestimmungsgesetz, durch das Transmenschen die Änderung des Geschlechtseintrags erheblich erleichtert werden soll, indem nicht mehr verlangt wird als eine einfache Erklärung der Betroffenen beim Standesamt. Kristina Schröder meint, es solle an dem Erfordernis einer doppelten psychologischen Begutachtung festgehalten werden, und begründet dies vor allem mit dem notwendigen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor folgenreichen Fehlentscheidungen. Zugleich betont Schröder den Respekt vor selbstbestimmten Entscheidungen erwachsener Transmenschen. Das „biologische Geschlecht“ könne jedoch nicht einfach hinweggeleugnet werden – ein Einwand, mit dem Kristina Schröder Niko Härting nicht überzeugt.

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Kristina Schröder war von 2002 bis 2017 Bundestagsabgeordnete der CDU und von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie ist heute als Unternehmensberaterin und Publizistin tätig. Meinungsfreudig vor allem in der Corona-Krise, aber auch zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung.

Im Gespräch mit Niko Härting berichtet sie von „Störgefühlen“, die sie bereits zu Beginn der Corona-Krise hatte, als Schulen geschlossen wurden und über lange Zeit geschlossen blieben. Die lange anhaltende Schließung der Schulen hält Schröder bis heute für einen gravierenden Fehler der Politik. Enttäuscht hat Schröder insbesondere auch das Bundesverfassungsgericht, das sich während der gesamten Corona-Zeit weigerte, der Politik „rote Linien“ zu markieren. Dies obwohl es zu Grundrechtsbeschränkungen kam, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig waren.

Kristina Schröder kritisiert die verbreitete Geringschätzung der Freiheitsrechte und die zunehmende Tendenz, Grundrechte einem vermeintlichen oder tatsächlichen kollektiven Gut unterzuordnen. Sie befürchtet, dass sich diese Tendenz beispielsweise bei der Klimapolitik fortsetzt, und setzt sich für eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Zeit ein.

Die Chancen, kurzfristig durch Einsetzung einer Enquetekommission oder auf ähnliche Weise eine Aufarbeitung zu betreiben, stehen nicht gut. Mit Ausnahme der FDP haben die Regierungsparteien die Corona-Politik der seinerzeitigen Großen Koalition mitgetragen. Dies gilt selbstverständlich auch für Kristina Schröders Partei, die CDU.

Im zweiten Teil des Podcasts (ab Minute 21:47) geht es um das geplante Selbstbestimmungsgesetz, durch das Transmenschen die Änderung des Geschlechtseintrags erheblich erleichtert werden soll, indem nicht mehr verlangt wird als eine einfache Erklärung der Betroffenen beim Standesamt. Kristina Schröder meint, es solle an dem Erfordernis einer doppelten psychologischen Begutachtung festgehalten werden, und begründet dies vor allem mit dem notwendigen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor folgenreichen Fehlentscheidungen. Zugleich betont Schröder den Respekt vor selbstbestimmten Entscheidungen erwachsener Transmenschen. Das „biologische Geschlecht“ könne jedoch nicht einfach hinweggeleugnet werden – ein Einwand, mit dem Kristina Schröder Niko Härting nicht überzeugt.

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