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TV-Helden #49 mit Christian Biechteler (Tele Columbus/PŸUR) und Andreas Fuchs (Vodafone) über den Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabel TV Gebühren

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In Folge 49 spreche ich mit Vertretern der zwei größten Kabelnetzbetreibern Deutschlands: Vodafone und Tele Columbus (PŸUR). Wir konzentrieren uns auf ein Thema was die ganze deutsche TV-Branche grundlegend und nachhaltig verändern kann. Es geht um den Wegfall der Umlagefähigkeit / Nebenkostenprivileg am 01.07.2024. Trotz der wettbewerblichen Situation sind Christian Biechteler Chief Sales Officer und Vorstandsmitglied der Tele Columbus wie auch Andreas Fuchs Bereichsleiter Immobilienwirtschaft der Vodafone meiner Einladung gefolgt um über ihre Vorbereitungen und die möglichen Auswirkungen zu sprechen.

Hintergrundinfos Wegfall Nebenkostenprivileg / Umlagefähigkeit /TKG Novelle:

TKG steht für Telekommunikationsgesetz und dieses wurde vor längerem überarbeitet und ist mit den für uns in diesem Podcast thematisierten Änderungen seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Der größte Streitpunkt bei dieser Gesetzesnovelle war der Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabelanschlussgebühren. Andere Marktteilnehmer nennen dies Wegfall Nebenkostenprivileg. Konkret geht es darum, dass ab dem 1. Juli 2024 - also in knappen 8 Monaten - die Kosten für TV-Kabelverträge, künftig nicht mehr vom Vermieter auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen. Bisher war es so, dass ein Vermieter einen Rahmenvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber für seine Wohnungen geschlossen hat. Alle Mieter mussten zahlen. Ob sie nun Fernseh geschaut haben oder nicht sie mussten zahlen. Und diese Kabel-Gebühren wurden über die Betriebskosten der Wohnung abgerechnet. Für die Kabelnetzbetreiber ein gutes Geschäft, so hatten sie Planungssicherheit und über das Sammelinkasso einen stabilen cash flow. Für die Wohnungswirtschaften hatte die Umlagefähigkeit die Vorteile, dass sie eine Wohnung mit plug and play Fernsehen in mehreren Zimmern und eine einheitliche Infrastruktur anbieten konnten. Ja, und die Mieter die konnten über den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zu günstigen Konditionen Fernsehen. Wenn sie allerdings lieber Fernsehen über OTT oder IPTV schauen wollten, mussten sie eben doppelt zahlen. Ein Wahlrecht gab es nicht. Und genau dieses Wahlrecht wird es in Zukunft geben. Am 30.06.2024 werden alle Sammelverträge automatisch unwirksam und dürfen dann auch nicht mehr von den Hausverwaltungen/Vermietern über die Nebenkosten umgelegt werden. Die Auswirkungen, dieser Änderung auf die Branche sind gewaltig. Laut Video Trends Analyse der Medienanstalten schauen 43,4% der Haushalte in Deutschland über Kabel fernsehen. Andere Quellen gehen davon aus, dass rund 12,5 Millionen von insgesamt knapp 17 Millionen Kabel-Haushalten ab dem 1. Juli 2024 erstmals frei darüber entscheiden, über welchen Weg sie ihr TV-Signal künftig eigentlich empfangen möchten - oder ob sie gleich ganz auf Fernsehen verzichten. Also die OTT und IPTV Anbieter wie Magenta TV, Waipu oder Zattoo scharren mit den Hufen. Ist der Wegfall der Umlagefähigkeit deren Durchbruch für ein gigantisches Wachstum? Die Broadcaster schauen ebenfalls gebannt auf das Datum. Was werden die Kunden tun? Wechseln sie zu OTT ist es für die Privaten Medienanstalten wegen höherer Distributionserlöse ein lohnendes Geschäft. Aber was wenn die Kunden zu Nicht-Sehern werden oder die wunderbare Non-lineare Welt aus xVOD Diensten kennenlernen? Wie viele eye balls schauen in Zukunft noch linear? Wandern die Kunden ab, verändern sich nach dem Juli 2024 die Einschaltquoten? Und wenn man sich Alter und Fernseh-Präferenz anschaut dann leiden wahrscheinlich die Privaten Medienunternehmen mehr als der Öffentlich Rechtliche Rundfunk? Oder bleibt alles anders?

Fragen die uns die kommenden TV-Helden Folgen beschäftigen werden. Wir beginnen die Serie mit den Betroffenen. Den Kabelnetzbetreibern. Sie werden definitiv Kunden verlieren. Wie viele, das ist die Frage aller Fragen.

Viel Spaß beim Anhören!

Beste Grüße aus Bonn,

Christian Heinkele

Die Folge von TV-Helden wurde ermöglicht durch den international führenden Anbieter von Video-Komprimierung und low latency Streaming: ATEME (www.ateme.com). In Folge 42 des TV-Helden Podcast habe ich mit zwei Mitarbeitern von Ateme u.a. über die Erfolgsfaktoren im Streaming gesprochen. Bei Interesse einfach E-Mail an TV-Helden mail()tv-helden.com

Hrsg: Christian Heinkele Selbständiger Unternehmensberater für sämtliche Themen rund um das Fernsehen von Morgen. Insbesondere Strategie, Product Management, Content Sourcing und Vermarktung. Web: www.tv-helden.com LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/tv-helden Impressum: https://christian-heinkele.de/impressum/

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Hintergrundinfos Wegfall Nebenkostenprivileg / Umlagefähigkeit /TKG Novelle:

TKG steht für Telekommunikationsgesetz und dieses wurde vor längerem überarbeitet und ist mit den für uns in diesem Podcast thematisierten Änderungen seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Der größte Streitpunkt bei dieser Gesetzesnovelle war der Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabelanschlussgebühren. Andere Marktteilnehmer nennen dies Wegfall Nebenkostenprivileg. Konkret geht es darum, dass ab dem 1. Juli 2024 - also in knappen 8 Monaten - die Kosten für TV-Kabelverträge, künftig nicht mehr vom Vermieter auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen. Bisher war es so, dass ein Vermieter einen Rahmenvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber für seine Wohnungen geschlossen hat. Alle Mieter mussten zahlen. Ob sie nun Fernseh geschaut haben oder nicht sie mussten zahlen. Und diese Kabel-Gebühren wurden über die Betriebskosten der Wohnung abgerechnet. Für die Kabelnetzbetreiber ein gutes Geschäft, so hatten sie Planungssicherheit und über das Sammelinkasso einen stabilen cash flow. Für die Wohnungswirtschaften hatte die Umlagefähigkeit die Vorteile, dass sie eine Wohnung mit plug and play Fernsehen in mehreren Zimmern und eine einheitliche Infrastruktur anbieten konnten. Ja, und die Mieter die konnten über den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zu günstigen Konditionen Fernsehen. Wenn sie allerdings lieber Fernsehen über OTT oder IPTV schauen wollten, mussten sie eben doppelt zahlen. Ein Wahlrecht gab es nicht. Und genau dieses Wahlrecht wird es in Zukunft geben. Am 30.06.2024 werden alle Sammelverträge automatisch unwirksam und dürfen dann auch nicht mehr von den Hausverwaltungen/Vermietern über die Nebenkosten umgelegt werden. Die Auswirkungen, dieser Änderung auf die Branche sind gewaltig. Laut Video Trends Analyse der Medienanstalten schauen 43,4% der Haushalte in Deutschland über Kabel fernsehen. Andere Quellen gehen davon aus, dass rund 12,5 Millionen von insgesamt knapp 17 Millionen Kabel-Haushalten ab dem 1. Juli 2024 erstmals frei darüber entscheiden, über welchen Weg sie ihr TV-Signal künftig eigentlich empfangen möchten - oder ob sie gleich ganz auf Fernsehen verzichten. Also die OTT und IPTV Anbieter wie Magenta TV, Waipu oder Zattoo scharren mit den Hufen. Ist der Wegfall der Umlagefähigkeit deren Durchbruch für ein gigantisches Wachstum? Die Broadcaster schauen ebenfalls gebannt auf das Datum. Was werden die Kunden tun? Wechseln sie zu OTT ist es für die Privaten Medienanstalten wegen höherer Distributionserlöse ein lohnendes Geschäft. Aber was wenn die Kunden zu Nicht-Sehern werden oder die wunderbare Non-lineare Welt aus xVOD Diensten kennenlernen? Wie viele eye balls schauen in Zukunft noch linear? Wandern die Kunden ab, verändern sich nach dem Juli 2024 die Einschaltquoten? Und wenn man sich Alter und Fernseh-Präferenz anschaut dann leiden wahrscheinlich die Privaten Medienunternehmen mehr als der Öffentlich Rechtliche Rundfunk? Oder bleibt alles anders?

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