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#173 - Betriebsrat und innerbetriebliches Konfliktmanagement. Im Gespräch mit Dr. Marcus Bauckmann
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Inhalte: 1. Die Rolle des Betriebsrats in innerbetrieblichen Konflikten
In deutschen Unternehmen spielen Betriebsräte (bzw. in öffentlichen Organisationen sog. Personalräte sowie in kirchlichen Tendenzbetrieben sog. Mitarbeitervertretungen) eine entscheidende Rolle, wenn es um die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und die Wahrung von Mitbestimmungsrechten geht. Sie regelt sich nach dem Betriebsverfassungsrecht (Personalvertretungsrecht bzw. MAV-Recht).
Die – von der Belegschaft der Betriebe gewählten – Betriebsratsgremien sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Dies umfasst unter anderem die Mitbestimmung bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Ein zentraler Aspekt der Betriebsratsarbeit ist der Umgang mit Konflikten.
Konflikte und Interessenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft:
- Diese können sowohl zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch innerhalb des Betriebsratsgremiums selbst auftreten. In ihrer Funktion als Vertreter der Arbeitnehmer müssen Betriebsräte oft in Konflikte mit dem Arbeitgeber treten, um Rechte und Interessen der Belegschaft zu schützen und durchzusetzen.
- Konflikte innerhalb des Betriebsratsgremium: Doch auch innerhalb des Betriebsratsgremiums kann es zu Spannungen und Konflikten kommen. Unterschiedliche Meinungen und Interessen der Gremienmitglieder können die Zusammenarbeit erschweren und erfordern ein hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz.
Hier kommen Mediatoren und Konfliktberater ins Spiel. Als externe Helfer können sie Betriebsräte dabei unterstützen, Konflikte sowohl mit dem Arbeitgeber als auch innerhalb des Gremiums konstruktiv zu lösen. Ihre Aufgabe besteht darin, eine neutrale und strukturierte Gesprächsführung zu ermöglichen, bei der alle Beteiligten ihre Standpunkte darlegen und gemeinsam Lösungen erarbeiten können.
Die Bedeutung von Mediatoren und Konfliktberatern für Betriebsräte ist nicht zu unterschätzen. Sie bringen nicht nur Fachwissen und Erfahrung in der Konfliktlösung mit, sondern bieten auch eine objektive Außenperspektive, die in festgefahrenen Situationen oft den entscheidenden Unterschied machen kann. Durch ihre Unterstützung können Betriebsräte ihre Arbeit effektiver gestalten und langfristig zu einem harmonischeren Arbeitsklima beitragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Betriebsräte eine zentrale Rolle in der Konfliktbewältigung innerhalb von Unternehmen spielen. Ihre Zusammenarbeit mit Mediatoren und Konfliktberatern ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen im Umgang mit Differenzen und Konflikten und die Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen.
2. Bedeutung für die Arbeit von Mediator*innen – Perspektiven externer Konfliktberatung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten
Für Mediatoren und Konfliktberater bedeutet die Zusammenarbeit mit Betriebsräten eine besondere Herausforderung und gleichzeitig eine große Chance. Oftmals treten Mediatoren auf Initiative der Betriebsräte in Aktion, wenn diese erkennen, dass ein externer Blick und professionelle Unterstützung notwendig sind, um festgefahrene Konflikte zu lösen. Dabei können Konfliktberater und Mediatoren entweder proaktiv vom Betriebsrat eingebunden werden oder auf eigene Initiative hin ihre Unterstützung anbieten.
Ein zentraler Aspekt der Arbeit von Mediatorinnen und Konfliktberaterinnen ist das Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre, in der alle Parteien offen über ihre Anliegen sprechen können. Dieses Schaffen von Dialog- und Lösungsräumen gelingt umso eher, je mehr das juristische und organisationale Zusammenspiel von Arbeitgeber und Betriebsrat bekannt ist.
Für Mediatoren und Konfliktberater ist es essenziell, die Strukturen und spezifischen Herausforderungen der Betriebsratsarbeit zu verstehen. Dies ermöglicht es ihnen, gezielte und effektive Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den zwischenmenschlichen Dynamiken gerecht werden. Die Zusammenarbeit mit Betriebsräten erfordert daher nicht nur fachliches Know-how in der Mediation, sondern auch ein tiefes Verständnis für die betriebsinterne Kommunikation und die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte.
Dr. Marcus Bauckmann, LL.M., Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator, und Mediationssupervisor in eigener Kanzlei in Paderborn und Hamburg. Er hat Lehraufträge u.a. für (Wirtschafts-)Mediation an mehreren Universitäten inne. Seit 2017 leitet er das Fachreferat Berufsstand der Deutschen Stiftung für Mediation.
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#173 - Betriebsrat und innerbetriebliches Konfliktmanagement. Im Gespräch mit Dr. Marcus Bauckmann
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
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Inhalte: 1. Die Rolle des Betriebsrats in innerbetrieblichen Konflikten
In deutschen Unternehmen spielen Betriebsräte (bzw. in öffentlichen Organisationen sog. Personalräte sowie in kirchlichen Tendenzbetrieben sog. Mitarbeitervertretungen) eine entscheidende Rolle, wenn es um die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und die Wahrung von Mitbestimmungsrechten geht. Sie regelt sich nach dem Betriebsverfassungsrecht (Personalvertretungsrecht bzw. MAV-Recht).
Die – von der Belegschaft der Betriebe gewählten – Betriebsratsgremien sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Dies umfasst unter anderem die Mitbestimmung bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Ein zentraler Aspekt der Betriebsratsarbeit ist der Umgang mit Konflikten.
Konflikte und Interessenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft:
- Diese können sowohl zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch innerhalb des Betriebsratsgremiums selbst auftreten. In ihrer Funktion als Vertreter der Arbeitnehmer müssen Betriebsräte oft in Konflikte mit dem Arbeitgeber treten, um Rechte und Interessen der Belegschaft zu schützen und durchzusetzen.
- Konflikte innerhalb des Betriebsratsgremium: Doch auch innerhalb des Betriebsratsgremiums kann es zu Spannungen und Konflikten kommen. Unterschiedliche Meinungen und Interessen der Gremienmitglieder können die Zusammenarbeit erschweren und erfordern ein hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz.
Hier kommen Mediatoren und Konfliktberater ins Spiel. Als externe Helfer können sie Betriebsräte dabei unterstützen, Konflikte sowohl mit dem Arbeitgeber als auch innerhalb des Gremiums konstruktiv zu lösen. Ihre Aufgabe besteht darin, eine neutrale und strukturierte Gesprächsführung zu ermöglichen, bei der alle Beteiligten ihre Standpunkte darlegen und gemeinsam Lösungen erarbeiten können.
Die Bedeutung von Mediatoren und Konfliktberatern für Betriebsräte ist nicht zu unterschätzen. Sie bringen nicht nur Fachwissen und Erfahrung in der Konfliktlösung mit, sondern bieten auch eine objektive Außenperspektive, die in festgefahrenen Situationen oft den entscheidenden Unterschied machen kann. Durch ihre Unterstützung können Betriebsräte ihre Arbeit effektiver gestalten und langfristig zu einem harmonischeren Arbeitsklima beitragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Betriebsräte eine zentrale Rolle in der Konfliktbewältigung innerhalb von Unternehmen spielen. Ihre Zusammenarbeit mit Mediatoren und Konfliktberatern ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen im Umgang mit Differenzen und Konflikten und die Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen.
2. Bedeutung für die Arbeit von Mediator*innen – Perspektiven externer Konfliktberatung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten
Für Mediatoren und Konfliktberater bedeutet die Zusammenarbeit mit Betriebsräten eine besondere Herausforderung und gleichzeitig eine große Chance. Oftmals treten Mediatoren auf Initiative der Betriebsräte in Aktion, wenn diese erkennen, dass ein externer Blick und professionelle Unterstützung notwendig sind, um festgefahrene Konflikte zu lösen. Dabei können Konfliktberater und Mediatoren entweder proaktiv vom Betriebsrat eingebunden werden oder auf eigene Initiative hin ihre Unterstützung anbieten.
Ein zentraler Aspekt der Arbeit von Mediatorinnen und Konfliktberaterinnen ist das Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre, in der alle Parteien offen über ihre Anliegen sprechen können. Dieses Schaffen von Dialog- und Lösungsräumen gelingt umso eher, je mehr das juristische und organisationale Zusammenspiel von Arbeitgeber und Betriebsrat bekannt ist.
Für Mediatoren und Konfliktberater ist es essenziell, die Strukturen und spezifischen Herausforderungen der Betriebsratsarbeit zu verstehen. Dies ermöglicht es ihnen, gezielte und effektive Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den zwischenmenschlichen Dynamiken gerecht werden. Die Zusammenarbeit mit Betriebsräten erfordert daher nicht nur fachliches Know-how in der Mediation, sondern auch ein tiefes Verständnis für die betriebsinterne Kommunikation und die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte.
Dr. Marcus Bauckmann, LL.M., Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator, und Mediationssupervisor in eigener Kanzlei in Paderborn und Hamburg. Er hat Lehraufträge u.a. für (Wirtschafts-)Mediation an mehreren Universitäten inne. Seit 2017 leitet er das Fachreferat Berufsstand der Deutschen Stiftung für Mediation.
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